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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

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I. Allgemeines 

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. 

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. 

  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Dem Kunden ist der Bildstil des Fotografen bekannt. In der Regel wird offenblendig fotografiert, d. h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf. Auch können Fotos Körnungen und Rauschen aufweisen, zudem gibt es  Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  4. Der Fotograf trifft aus allen Fotos eine Vorauswahl und stellt sie dem Kunden in einer Online-Galerie zur Verfügung, aus welcher der Kunde schließlich die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder trifft.

  5. Der Fotograf verpflichtet sich zur Archivierung des Bildmaterials bis sechs Monate nach Durchführung des Shootings, um Nachbestellungen oder erneuten Upload zu ermöglichen. Nach Ablauf der sechs Monate verpflichtet sich der Fotograf nicht länger zur Aufbewahrung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien und unbearbeitete Bilder verbleiben beim Fotograf. Eine Herausgabe an den Kunde erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 

  6. Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, WhatsApp, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

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II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung 

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. 

  2. Der Kunde erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Fotografen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunde über. 

  3. Der Fotograf darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie, etc.). 

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III. Honorar

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag der Rechnung aufgeführten Summe. Eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Kunden selbst zu tragen. Eventuelle Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis/ Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder, o.ä.. Die Zahlung ist spätestens 1 Woche vor dem Termin des Fotoshooting auf folgendes Konto zu entrichten:


        Inhaber:                             Helene Ahlborn
        IBAN:                                  xxxxxxxxx
        BIC:                                 xxxxxxxxxxxxx wird ausgehändigt im vertrag da privat Konto
        Bankinstitut:                    
        Verwendungszweck:         hier bitte die Jobnummer angeben (siehe Rechnung)

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2.      Die Leistung wird erst erbracht, sobald eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten            sind, werden gesondert berechnet. 

3.      Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

4.   Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den                                 Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.  

 

IV. Terminverschiebungen, Stornierung

  1. Sofern der Kunde aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist und den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss er dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, das Honorar zu 50 % zu begleichen. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat der Fotograf das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber dem Fotografen. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig.

  2. Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z. B. Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

  3. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

  4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

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V. Haftung 

  1. Gegen den Fotograf gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Fotografs oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. 

  2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

  3. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder. 

  4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kundens. Sollte eine Rücksendung den Kunde nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. 

  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Fotograf einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

  6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 

  7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotograf bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz. 

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VI. Nebenpflichten 

  1. Der Kunde versichert, dass er an allen, dem Fotograf übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde.

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VII. Datenschutz 

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kundens können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

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VIII. Schlussbestimmungen 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografss. 

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

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